Europäische Projektorgarantie von Canon
Dies ist eine kommerzielle Endkundengarantie von Canon Europa N.V., Bovernkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande („Canon“) für Endkunden, die Canon Projektoren zur eigenen Verwendung erwerben, aber nicht als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Landes fungieren, in dem die Projektoren gekauft werden.
Als Verbraucher haben Sie keinen Anspruch auf diese Garantie. Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes bleiben davon unberührt.
Diese Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den Gesetzen von England und Wales und damit der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales.
Diese europäische Projektorgarantie von Canon besteht aus verschiedenen Serviceangeboten. Das für Sie geltende Angebot ist von Ihrem Land, dem erworbenen Projektor und dem Zeitpunkt des Kaufs abhängig. Im Folgenden finden Sie die Serviceangebote:
- Rücksendegarantie
- Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice
Canon Projektoren, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – d. h. EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich bestimmt sind und dort erworben werden, sind durch die europäische Projektorgarantie von Canon abgedeckt. Canon garantiert, dass bei mangelhaftem Zustand des neuen Projektors Mängel innerhalb des geltenden Garantiezeitraums kostenlos behoben werden (es gelten die Geschäftsbedingungen weiter unten). Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren umfasst weitere länder- und projektorspezifische Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Canon Projektoren“ weiter unten.
Für Produkte, für die Garantiebedingungen bzw. der Garantiezeitraum nicht gelten, sowie für Schäden oder Reparaturen, die von der Garantie nicht abgedeckt sind, ist ein kostenpflichtiger Reparaturservice verfügbar. Dieser kann durch das Rücksenden des Projektors an eine beliebige von Canon autorisierte Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden.
Diese Gewährleistung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel. Weder Canon noch seine Tochtergesellschaften oder andere Mitglieder der europäischen Projektorgarantie haften für Begleit- oder Folgeschäden aus der Verletzung ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen für dieses Produkt.
Die 3-Jahres-Garantie für Lampen ist nicht mehr verfügbar. Besuchen Sie unsere Projektor-Aktionsseite, um weitere Informationen zu erhalten.