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Im Fall einer Fehlfunktion eines Canon Produkts können unsere Kunden eine Garantie gemäß des European Warranty System (EWS) von Canon in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Garantie werden Fehler für einen begrenzten Zeitraum nach Kauf des Produkts kostenlos behoben. Dabei gelten die aufgeführten Bedingungen.
Im Rahmen des EWS werden zwei unterschiedliche Serviceleistungen angeboten. Welches Angebot für Sie gilt, hängt von Ihrem Aufenthaltsort sowie vom erworbenen Produkt ab. Für die meisten Canon Produkte wird ein Rücksendungsgarantieservice angeboten. Wenn bei einem Produkt während der Garantiezeit ein Herstellungsfehler auftritt, muss es an eine autorisierte Servicestelle von Canon zurückgesendet werden, wo qualifizierte Service-Techniker von Canon die Reparatur kostenlos durchführen. Sie erhalten Ihr Produkt nach Abschluss der Reparatur zurück.
Für bestimmte Laser- und Tintenstrahldrucker wird (nur in ausgewählten Ländern) ein Vor-Ort-Garantieservice angeboten. In den Bedingungen für die Vor-Ort-Garantie unten finden Sie eine Liste dieser Produkte.
Wenn ein berechtigtes Produkt während der Garantiezeit einen Herstellerfehler aufweist, dann gewähren wir folgende Leistungen:
Vor-Ort-Reparatur (durch Techniker)
Vor-Ort-Austausch (per Kurierdienst)
Wenn Sie unten keine Bedingungen für die Vor-Ort-Garantie finden, ist unser Vor-Ort-Garantieservice in Ihrem Land nicht verfügbar. In diesem Fall wird nur der Rücksendungsgarantieservice angeboten.
Um die vollständigen Bedingungen aller Garantietypen aufzurufen, klicken Sie unten auf das entsprechende Garantieangebot -
Canon und EWS-Mitglieder gewährleisten die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hardware dieses Produkts während der Garantiezeit. Sollte sich die Hardware während der Garantiezeit als mangelhaft erweisen, erfolgt eine kostenfreie Hardware-Reparatur in den von Canon autorisierten Servicecentern in den EWS-Mitgliedsländern.
Diese Rücksendungsgarantie gilt für Canon Produkte, welche für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz oder Großbritannien vorgesehen und in einem dieser Länder erworben worden sind.
Der kostenlose EWS-Service kann nur gegen Vorlage von Originalrechnung/Kassenbon in Anspruch genommen werden. Zudem muss auf der Garantiekarte (a) der Name des Käufers, (b) der Name und die Adresse des Händlers, (c) der Modellname und die Seriennummer des erworbenen Produkts und (d) das Kaufdatum des Produkts angegeben sein. Canon behält sich das Recht vor, die Garantieleistung bei unvollständigen, gelöschten oder geänderten Informationen, die nach dem ursprünglichen Kauf des Produkts durch den Verbraucher beim Händler verursacht wurden, abzulehnen.
Canon darf die eigenen Produkte reparieren oder durch neue oder generalüberholte gleichwertige Ersatzteile oder Produkte ersetzen, um die Leistung und Zuverlässigkeit weiterhin sicherzustellen. Canon kann auch Produkte durch gleichwertige Modelle ersetzen, wenn das Original nicht mehr produziert wird. Generalüberholte Ersatzteile oder Produkte werden nur dann verwendet, wenn dies gemäß den gesetzlichen Rechten des Landes zulässig ist, in dem die Garantie angewendet wird.
1. Garantiezeitraum
Diese Garantie gilt für zwei Jahre* ab Kaufdatum durch den Kunden, wie aus den oben genannten Dokumenten hervorgeht.
* PIXMA G Serie: zwei Jahre oder 30.000 Drucke, je nachdem, was zuerst eintritt.
* PIXMA G650/550: zwei Jahre oder 10.000 Drucke, je nachdem, was zuerst eintritt.
2. Inanspruchnahme der Garantie
Die Garantieleistung kann in einem von Canon autorisierten Servicecenter in Anspruch genommen werden.
Alle Kosten für den sicheren Transport des Produkts zu und von dem von Canon autorisierten Servicecenter trägt der Kunde. Wenn das Produkt in ein Land gebracht wird, das nicht unter das EWS fällt und in dem die Garantiekarte nicht akzeptiert wird, muss das Produkt in das Land zurückgeschickt werden, in dem es erworben wurde, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können.
3. EWS-Mitglieder:
Vollständige Angaben zu den Garantieleistungen in den einzelnen Ländern erhalten Sie vom entsprechenden EWS-Mitglied.
4. Beschränkungen
Canon und die EWS-Mitglieder übernehmen keine Garantie für Folgendes:
- Regelmäßige Kontrolle, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung.
- Verbrauchsmaterial.
- Software jeglicher Art.
- Verschleißteile (z. B. Videoköpfe, optische Teile des Projektors, Alttintenbehälter und Führungsrollen) sowie Zubehör (z. B. Akkus und Aufnahmemedien), darunter Bänder, DVDs, Speicherkarten und ausbaubare Festplattenlaufwerke, die mit diesem Produkt verwendet werden, sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- Mängel, die durch ohne Einwilligung von Canon vorgenommene Änderungen verursacht wurden.
- Kosten, die Canon Serviceanbietern für Anpassungen oder Änderungen an einem Produkt zur Erfüllung landesspezifischer technischer Normen oder Sicherheitsnormen entstehen, sowie jegliche anderen Kosten zur Anpassung eines Produkts aufgrund von Spezifikationsänderungen nach der Lieferung des Produkts.
- Schäden aufgrund der Tatsache, dass ein Produkt nicht den landespezifischen Normen oder den Spezifikationen eines anderen Landes als des Käuferlandes entspricht.
Der Garantie-Reparaturservice wird ausgeschlossen, wenn Schäden oder Mängel wie folgt verursacht wurden:
- Durch unsachgemäße, übermäßige, den Anweisungen des Benutzer- oder Betriebshandbuchs und/oder der einschlägigen Benutzerdokumentation nicht entsprechende Benutzung, Handhabung oder Bedienung des Produkts, insbesondere durch falsche Lagerung, Fallenlassen, übermäßige Stoßeinwirkung oder Schäden durch Korrosion, Verschmutzung, Wasser oder Sand.
- Durch in einem nicht von Canon autorisierten Servicecenter vorgenommene Reparaturen, Änderungen oder Reinigung.
- Schäden, die unmittelbar durch die Verwendung von Ersatzteilen, Softwareprogrammen oder Verbrauchsmaterial (z. B. Lampen, Objektive oder Batterien) verursacht wurden, die nicht mit dem Produkt kompatibel sind. Die Kompatibilität mit Ihrem spezifischen Canon Projektor sollte deutlich auf der Verpackung vermerkt sein. Im Allgemeinen wird Kompatibilität durch die Verwendung von Original-Ersatzteilen, -Softwareprogrammen oder -Verbrauchsmaterial von Canon sichergestellt, da diese getestet wurden. Sie werden darauf hingewiesen, die Kompatibilität vor der Verwendung zu überprüfen;
- Durch Anschluss des Produkts an nicht von Canon für den Anschluss zugelassene Anlagen oder Geräte.
- Durch unangemessene Verpackung des Produkts bei der Rücksendung an einen von Canon autorisierten Servicecenter.
- Durch Unfälle, Katastrophen oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von Canon, unter anderem durch Blitz, Wasser, Brände, Unruhen oder unsachgemäße Belüftung.
5. Weitere Bestimmungen
Bei Reparatur eines Produkts außerhalb des Landes, in dem es erworben wurde, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das Produkt in dem betreffenden Land entweder noch nicht oder nur in einer landesspezifischen Ausführung vertrieben wird. Aus diesem Grund sind bestimmte Ersatzteile für den Projektor im Reparaturland möglicherweise nicht vorrätig.
Die Sicherung und Speicherung von Softwaredateien und -programmen vor der Reparatur und ihre Wiederherstellung nach der Reparatur obliegt allein dem Kunden.
Für weitere in dieser Garantie nicht ausdrücklich genannte Ansprüche, insbesondere für den Verlust von Aufnahmemedien, Daten usw. übernimmt Canon keine Verantwortung. Wenn Sie für ein Produkt die Garantieleistung in Anspruch nehmen, packen Sie das Produkt vorsichtig ein, versichern Sie es, fügen Sie die Rechnung, die Anweisungen für die Reparatur und (falls zutreffend) ein Beispiel der Aufnahmemedien bei, auf denen die mit dem Produkt aufgenommenen Bilder gespeichert sind. Diese Garantie berührt weder die in den geltenden einschlägigen nationalen Gesetzen vorgesehenen Rechte des Verbrauchers noch die dem Verbraucher aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Einzelhändler entspringenden Rechte. In Ermangelung einer entsprechenden gültigen nationalen Gesetzgebung für die Einräumung zusätzlicher Rechte begründet diese Garantie den einzigen und alleinigen Rechtsanspruch. Canon oder andere EWS-Mitglieder übernehmen keine Haftung für jedwede zufällige Schäden oder Folgeschäden, die aus einem Rechtsverstoß gegen die ausdrückliche oder stillschweigende Garantie des Produkts resultieren.
Alle betroffenen Modelle anzeigen.
Vielen Dank, dass Sie sich für den Kauf eines Canon Büroprodukts entschieden haben. Diese Vor-Ort-Garantie gilt für bestimmte Canon Officeprodukte, welche für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz oder Großbritannien vorgesehen und in einem dieser Länder erworben worden sind.
Sollte innerhalb der Garantiezeit ein Defekt an diesem Gerät auftreten, wird dieser innerhalb des Landes, in dem Sie das Produkt erworben haben (Festland ohne Inseln) von Canon, entsprechend den nachstehenden Garantiebedingungen, kostenlos behoben.
Der Vor-Ort-Service kann nur dann kostenfrei gewährt werden, wenn ein Original-Kaufbeleg vorgelegt wird, aus dem das Kaufdatum des Produktes hervorgeht.
Canon behält sich das Recht vor, das mangelhafte Produkt mit neuen oder überholten Ersatzteilen zu reparieren oder gegen ein anderes, neues oder überholtes Produkt auszutauschen, das dieselbe oder eine bessere Qualität wie das mangelhafte Produkt hat. Die Leistung und Zuverlässigkeit überholter Ersatzteile und Produkte entspricht der von neuen Ersatzteilen und Produkten. Überholte Ersatzteile und Produkte werden nur dann verwendet, wenn dieses mit den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in dem die Garantie Anwendung findet, vereinbar sind.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Ansprüche aus der Garantie verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers.
2. Inanspruchnahme der Garantie
Um die Vor-Ort-Garantie in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Canon Helpdesk (die Kontaktdaten finden Sie hier).
Der Service im Rahmen der Vor-Ort-Garantie kann wie folgt erfolgen:
Es hängt vom Produkt ab, welcher Service angeboten wird. Informationen über die weiteren Schritte erhalten Sie, wenn Sie unseren Canon Helpdesk kontaktieren.
* Die Leistungen dieser Vor-Ort-Garantie können von Dritten im Namen und Auftrag von Canon erbracht werden.
3. Einschränkungen
Von der kostenlosen Vor-Ort Garantie sind folgende Leistungen ausgenommen:
Der Service im Rahmen der Garantie wird ausgeschlossen, wenn Schäden oder Defekte wie folgt verursacht werden:
Zudem ist Folgendes nicht in der Vor-Ort-Garantie enthalten:
Bitte beachten Sie, dass der Vor-Ort-Service durch den Techniker / das Transportunternehmen nur dann erbracht werden kann, wenn sich Ihr Produkt innerhalb des Landes (Festland ohne Inseln) befindet. Für den Vor-Ort-Service ist es erforderlich, dass Sie dem Techniker / Transportunternehmen Zugang zum Gerät gewähren und bei der Durchführung angemessen unterstützen.
Falls Sie Ihr Produkt in ein anderes Land verbringen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob das Bestimmungsland Ihres Produkts aufgeführt ist (die Kontaktdaten finden Sie hier). und sich mit der jeweiligen Canon Niederlassung in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass auch in dem entsprechenden Land eine Vor-Ort-Garantie für Ihr Produkt angeboten wird.
4. Sonstiges
Vorbehaltlich der vorhergehenden Bestimmungen haftet Canon weder für erforderliche zusätzliche Arbeiten noch für Verluste, Kosten oder Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
Die Vor-Ort-Garantie unterliegt dem Recht des Landes, in dem Sie das Produkt erworben haben.
Ist der Kunde Kaufmann, wird für beide Teile Krefeld als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die gesamte Software (wie Dateien und Programme) zu sichern und vor der Reparatur ein Backup zu erstellen und die Software nach der Reparatur wieder zu installieren. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen diese eine neue Garantiezeit in Gang. Weitere Ansprüche des Käufers gegenüber Unternehmen der Canon Gruppe, die über die hierin genannten hinausgehen, bestehen im Rahmen dieser Garantie nicht.
Diese Garantie hat weder Auswirkungen auf die gesetzlichen Ansprüche die dem Käufer bei Mängeln des Produktes gegenüber seinem Verkäufer zustehen, wenn das Produkt im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mit einem Mangel behaftet war, noch die Rechte, die dem Käufer aus der Produkthaftung gegen den Hersteller zustehen.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2022
Bei weiteren Fragen zum European Warranty System können Sie sich gerne über den E-Mail- oder Telefonsupport an uns wenden.