Critical document Gov hero

Europäische Projektorgarantie von Canon

Hier erfahren Sie alles, was Sie über Ihre europäische Projektorgarantie von Canon wissen müssen.

Europäische Projektorgarantie von Canon

Dies ist eine kommerzielle Endkundengarantie von Canon Europa N.V., Bovernkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande („Canon“) für Endkunden, die Canon Projektoren zur eigenen Verwendung erwerben, aber nicht als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Landes fungieren, in dem die Projektoren gekauft werden.


Als Verbraucher haben Sie keinen Anspruch auf diese Garantie. Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes bleiben davon unberührt.


Diese Vertragsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den Gesetzen von England und Wales und damit der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales.


Diese europäische Projektorgarantie von Canon besteht aus verschiedenen Serviceangeboten. Das für Sie geltende Angebot ist von Ihrem Land, dem erworbenen Projektor und dem Zeitpunkt des Kaufs abhängig. Im Folgenden finden Sie die Serviceangebote:


  • Rücksendegarantie
  • Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

Canon Projektoren, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – d. h. EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich bestimmt sind und dort erworben werden, sind durch die europäische Projektorgarantie von Canon abgedeckt. Canon garantiert, dass bei mangelhaftem Zustand des neuen Projektors Mängel innerhalb des geltenden Garantiezeitraums kostenlos behoben werden (es gelten die Geschäftsbedingungen weiter unten). Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren umfasst weitere länder- und projektorspezifische Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Canon Projektoren“ weiter unten.


Für Produkte, für die Garantiebedingungen bzw. der Garantiezeitraum nicht gelten, sowie für Schäden oder Reparaturen, die von der Garantie nicht abgedeckt sind, ist ein kostenpflichtiger Reparaturservice verfügbar. Dieser kann durch das Rücksenden des Projektors an eine beliebige von Canon autorisierte Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden.


Diese Gewährleistung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel. Weder Canon noch seine Tochtergesellschaften oder andere Mitglieder der europäischen Projektorgarantie haften für Begleit- oder Folgeschäden aus der Verletzung ausdrücklicher oder stillschweigender Gewährleistungen für dieses Produkt.


Die 3-Jahres-Garantie für Lampen ist nicht mehr verfügbar. Besuchen Sie unsere Projektor-Aktionsseite, um weitere Informationen zu erhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie die nachfolgenden entsprechenden Garantieangebote für die vollständigen Bedingungen aller Garantietypen.

Rücksendegarantie

Canon gewährleistet in der Garantiezeit die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hardware dieses Projektors. Sollte sich die Hardware während der Garantiezeit als mangelhaft erweisen, erfolgt eine kostenfreie Hardware-Reparatur in den von Canon autorisierten Vertragswerkstätten in den Mitgliedsländern.


Diese Rücksendegarantie gilt für Canon Produkte, die für den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) sowie die Schweiz und Großbritannien bestimmt sind und dort verkauft werden.


Diesen kostenlosen Service erhalten Sie nur gegen Vorlage des ursprünglichen Rechnungsbelegs/des Kassenbons, welcher dem Endkunden durch den Händler ausgestellt wurde.


Ferner behält sich Canon das Recht vor, anstelle einer Reparatur den mangelhaften Projektor durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Projektor als das mangelhafte Produkt zu ersetzen.

  • Je nach Projektor besteht eine 3- oder 5-jährige Garantie ab Kaufdatum (weitere Informationen finden Sie weiter unten). Zusätzlich können ausgewählte Modelle Nutzungseinschränkungen aufweisen. Der Garantiezeitraum für alle Lampen beläuft sich auf 90 Tage. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Berechtigung.

  • Die Garantie gilt nur für von Canon autorisierte Vertragswerkstätten.

    Alle Kosten für den sicheren Transport des Projektors zur und von der von Canon autorisierten Vertragswerkstatt trägt der Endkunde. Wenn sich der Projektor in einem Land befindet, das nicht unter die Bestimmungen der europäischen Projektorgarantie fällt, muss der Projektor in das Land zurückgesandt werden, in dem er gekauft wurde, um diese Garantie in Anspruch zu nehmen.

  • Die Mitgliedsländer der europäischen Projektorgarantie von Canon sind die Länder, in denen die Rücksendegarantie in Anspruch genommen werden kann.

    Wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner im jeweiligen Mitgliedsland der europäischen Projektorgarantie, wenn Sie weitere Informationen zu dieser Garantie wünschen.

  • Diese Garantie gilt nicht für folgende Produkte oder Produktbestandteile:

    • Verbrauchsmaterial;
    • Jegliche zugehörige Software;
    • Verschleißteile (z. B. Bedienfeld, optische Filter, Lampen, Luftfilter) sowie Verbrauchsmaterialien und Zubehör (z. B. Objektive, Batterien, Fernbedienungen, Halterungen usw.), die zusammen mit diesem Produkt verwendet werden.
    • Mängel durch Modifikationen, die ohne Genehmigung von Canon durchgeführt wurden, bzw. Reparaturen/Modifikationen/Reinigungen, die in einer nicht von Canon autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
    • Kosten, die von Canon autorisierten Vertragswerkstätten für Anpassungen oder Änderungen an einem Projektor zur Erfüllung landesspezifischer technischer Normen oder Sicherheitsnormen entstehen, sowie jegliche anderen Kosten zur Anpassung eines Projektors aufgrund von Spezifikationsänderungen nach der Lieferung des Produkts.
    • Schäden aufgrund der Tatsache, dass ein Projektor nicht den landespezifischen Normen oder den Spezifikationen eines anderen Landes als des Landes, in dem dieser erworben wurde, entspricht.

    Der Garantie-Reparaturservice wird ausgeschlossen, wenn Schäden oder Mängel wie folgt verursacht wurden:

    • Durch unsachgemäße, übermäßige, den Anweisungen des Benutzer- oder Betriebshandbuchs und/oder der einschlägigen Benutzerdokumentation nicht entsprechende Benutzung, Handhabung oder Bedienung des Projektors, insbesondere durch falsche Lagerung, Fallenlassen, übermäßige Stoßeinwirkung oder Schäden durch Korrosion, Verschmutzung, Wasser oder Sand.
    • Schäden, die unmittelbar durch die Verwendung von Ersatzteilen, Softwareprogrammen oder Verbrauchsmaterial (z. B. Lampen, Objektive oder Batterien) verursacht wurden, die nicht mit dem Produkt kompatibel sind. Die Kompatibilität mit Ihrem spezifischen Canon Projektor sollte deutlich auf der Verpackung vermerkt sein. Im Allgemeinen wird Kompatibilität durch die Verwendung von Original-Ersatzteilen, -Softwareprogrammen oder -Verbrauchsmaterial von Canon sichergestellt, da diese getestet wurden. Sie werden darauf hingewiesen, die Kompatibilität vor der Verwendung zu überprüfen;
    • Durch Anschluss des Projektors an nicht von Canon für den Anschluss zugelassene Anlagen oder Geräte.
    • Durch unangemessene Verpackung des Produkts bei der Rücksendung an eine von Canon autorisierte Vertragswerkstatt;
    • Durch Unfälle, Katastrophen oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von Canon, unter anderem durch Blitz, Wasser, Brände, Unruhen oder unsachgemäße Belüftung.

    Garantiereparaturen unter dieser Garantie umfassen keine regelmäßigen Kontrollen oder andere herkömmliche Wartungsdienstleistungen für Projektoren;

  • Bei Reparatur eines Produkts außerhalb des Landes, in dem es erworben wurde, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das Produkt in dem betreffenden Land entweder noch nicht oder nur in einer landesspezifischen Ausführung vertrieben wird. Aus diesem Grund sind bestimmte Ersatzteile für den Projektor im Reparaturland möglicherweise nicht vorrätig.

    Für weitere in dieser Garantie nicht ausdrücklich genannte Ansprüche, insbesondere für den Verlust von Aufnahmemedien, Daten usw. übernimmt Canon keine Verantwortung.

    Wenn Sie den Projektor zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen einsenden, verpacken Sie diesen sehr vorsichtig und versichern Sie ihn. Legen Sie außerdem die Rechnung und eine Fehlerbeschreibung bei.

Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2022

Geschäftsbedingungen für den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren

  • Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren wird im jeweiligen Garantiezeitraum zusätzlich zur Rücksendegarantie für XEED- und LX-Projektoren angeboten, die vor oder am 30. November 2021 erworben wurden. Modelle, diesem Datum gekauft wurden, verfügen nur über eine Rücksendegarantie. Dieser Service garantiert dem Endkunden einen Leihprojektor für die Dauer der Reparatur unter diesen besonderen zusätzlichen Vertragsbedingungen.

  • Canon stellt Endkunden im Besitz dieser Garantie bzw. Ihren Händlern auf Anfrage Leihprojektoren zur Verfügung. Hierfür gelten die in diesem Dokument festgelegten Standard-Leihbedingungen von Canon. Diese Bedingungen gelten bei Entgegennahme des Leihgeräts als durch den Endkunden angenommen.

  • Endkunden bzw. ihre Händler müssen sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Leihgabe im selben Zustand wie zum Zeitpunkt der Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden bzw. ihre Händler sind verantwortlich für Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Endkunden bzw. ihre Händler sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.

  • Der Service deckt nur XEED- und LX-Projektoren (einschließlich medizinischer Modelle, ausschließlich kundenspezifischer Geräte) ab. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Berechtigung. Der Service ist nicht auf andere Projektoren übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

  • Dieses Angebot gilt nur für Produkte, die von Canon für den Import und Verkauf in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz vorgesehen sind. Damit Sie den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen können, muss der Projektor in einem dieser Länder erworben worden sein.

  • Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren ist nur in den folgenden qualifizierten Ländern verfügbar:

    Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich.

  • Um den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch zu nehmen, muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Canon behält sich das Recht vor, kostenlose Garantieleistungen (oder die Inanspruchnahme des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren) abzulehnen, falls erforderliche Dokumente nicht vorgelegt werden können oder falls die darin enthaltenen Informationen unvollständig bzw. unleserlich sind.

  • Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren kann entweder durch den Endkunden oder den Händler, der das Produkt installiert hat, in Anspruch genommen werden.

  • Alle Anforderungen zur Einlösung dieses Services müssen zunächst mit einem Telefonanruf beim lokalen Canon Helpdesk eingeleitet werden.

  • Vor der Bereitstellung eines Leihgeräts kann ein Mitarbeiter des Canon Helpdesk unter Umständen weitere Informationen anfordern, um die Ermittlung der Fehlerursache zu ermöglichen.

  • 11. „Innerhalb eines Tages“ bedeutet, dass der Leihprojektor, wo immer möglich, einen Tag nach Anforderung des Leihgeräts bereitgestellt wird, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt wurde, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt wurde.

  • Der Endkunde oder Händler ist für den Versand des fehlerhaften Geräts verantwortlich, sobald das Leihgerät zugestellt wurde.

  • Der Endkunde oder Händler muss dafür sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgesandt wird.

  • Die üblichen Versandkosten werden von Canon übernommen.

  • Canon ist weder für die Entfernung noch für die erneute Installation des Originalgeräts oder des Leihgeräts verantwortlich.

  • Die Nutzungsbedingungen und das darin enthaltene Angebot unterliegen den geltenden Gesetzen von England und Wales und werden gemäß diesen Bestimmungen ausgelegt; alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren fallen in die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2022

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sehen Sie sich die FAQs an, die für Ihre Anforderungen relevant sind.

FAQ zur Rücksendegarantie

  • Im Allgemeinen bietet Canon die europäische Projektorgarantie für Produkte an, die in folgenden Ländern erworben wurden:–

    Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

    Lesen Sie die Vertragsbedingungen dieser Garantie vollständig durch.

  • Bei europäischen Ländern, die unter die Bestimmungen der Projektorgarantie fallen, enthält die Produktverpackung eines jeden Projektors im Normalfall eine Karte mit der europäischen Projektorgarantie. Diese sieht ähnlich aus wie im folgenden Beispiel:

  • Es ist nicht notwendig, dass Sie alle Unterlagen an Canon zurückschicken, um sich für die europäische Projektorgarantie zu registrieren. Wenn Sie ausdrücklich eine durch die europäische Projektorgarantie abgedeckte Reparatur geltend machen möchten, müssen Sie Canon stets den Originalkaufbeleg (unter Angabe des ursprünglichen Kaufdatums) des betreffenden Projektors vorlegen.

  • Wenn Sie ausdrücklich eine durch die europäische Projektorgarantie abgedeckte Reparatur geltend machen möchten, müssen Sie Canon stets den Originalkaufbeleg (unter Angabe des ursprünglichen Kaufdatums) des betreffenden Projektors vorlegen. Angebote mit Aktionsgarantie können auch weitere Anforderungen enthalten. Beachten Sie daher bitte die spezifischen Geschäftsbedingungen jeglicher Sonderaktionen (falls zutreffend)

  • Im Allgemeinen werden Projektorprodukte von Canon mit 3 bzw. 5 Jahren Garantie angeboten. Zu den Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie weitere Informationen unter der Registerkarte Berechtigung.

  • Einzelheiten zu den spezifischen, mit dem Projektor angebotenen Garantien können in der Regel den Dokumenten in der Produktverpackung entnommen werden. Im Allgemeinen gilt für Produkte die Garantie der jeweiligen Vertriebsregion. Endkunden müssen Produkte in die jeweilige Region zurückbringen, um Anrecht auf eine Reparatur unter Garantie zu haben. Canon bietet in der Regel keine globale Garantie, sofern nicht ausdrücklich für bestimmte Produkte/Regionen erwähnt.

Häufig gestellte Fragen zum erweiterten Garantieservice für Projektor-Leihgeräte

  • Der Service wird während des jeweiligen Garantiezeitraums für XEED- und LX-Projektoren angeboten, die vor oder am 30. November 2021 erworben wurden.

    Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Berechtigung.

  • Der Service ist in den folgenden Ländern verfügbar:

    Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich.

  • Sowohl Endkunden als auch ihre Händler können das Serviceverfahren einleiten, wenn sie einen Defekt feststellen. Sobald ein Gerätedefekt (gemäß den vollständigen Geschäftsbedingungen) diagnostiziert und das Angebot eines Leihgeräts angenommen wurde, wird das Leihgerät bereitgestellt.

  • Endkunden bzw. ihre Händler sollten sich an den jeweils zuständigen Canon Helpdesk wenden. Canon sammelt alle relevanten Informationen (d. h. die Fehlerdetails) und führt eine erste einfache Untersuchung der möglichen Ursache durch. Sollte der Fehler weiterhin auftreten, setzt sich im zweiten Schritt der Support von Canon mit dem Endkunden bzw. Händler in Verbindung. Wenn die Fehlerdiagnose bestätigt und eine Reparatur empfohlen wird, bietet Canon einen Projektor mit gleichem Leistungsumfang (oder einen Projektor mit größerem Leistungsumfang) als Leihgerät an.

  • Wo immer es möglich ist, wird der Leihprojektor am Tag nach der Anforderung bereitgestellt, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist.

  • Leihprojektoren werden entweder an den Händler oder unmittelbar an den Endkunden ausgeliefert (sofern der Endkunde über die technischen Kenntnisse zur Durchführung der Installationsarbeiten verfügt).

  • Nach Erhalt des Leihprojektors ist der Händler bzw. Endkunde verantwortlich dafür, dass der defekte Projektor an Canon zurückgesandt wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des defekten Projektors bereitgestellt, der möglichst im Original-Versandkarton zu verschicken ist. Um die Abholung des defekten Projektors so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, ist das Versandunternehmen zu kontaktieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.

  • Der Händler bzw. Endkunde hat dafür zu sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgesandt wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des Leihgeräts bereitgestellt, das möglichst im Original-Versandkarton zu verschicken ist. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des Leihgeräts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.

  • Canon übernimmt nicht den Aus- und Einbau des ursprünglichen Projektors. Dies ist Aufgabe des Endkunden bzw. seines Händlers.

  • Canon übernimmt nicht den Aus- und Einbau des Leihprojektors. Dies ist Aufgabe des Endkunden bzw. seines Händlers.

  • Canon stellt Leihprojektoren für Endkunden bzw. deren Händler im Rahmen der Standard-Leihbedingungen von Canon bereit. Diesen Bedingungen muss zugestimmt werden, bevor das Angebot eines Leihprojektors im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren angenommen wird. Endkunden bzw. ihre Händler müssen sicherstellen, dass jeder Bestandteil der Leihgabe im selben Zustand wie zum Zeitpunkt der Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden bzw. ihre Händler sind verantwortlich für Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Endkunden bzw. ihre Händler sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.

Kontaktinformationen

Die folgende Tabelle enthält die Länder, welche die europäische Projektorgarantie anbieten. Weitere Informationen finden Sie in den Vertragsbedingungen der europäischen Projektorgarantie von Canon.


Land Kontaktdaten des Helpdesks
Österreich Canon Österreich
Belgien Canon Belgien (Niederländisch)
Canon Belgien (Französisch)
Bulgarien Canon Bulgarien
Zypern Canon Zypern
Tschechische Republik Canon Tschechische Republik
Dänemark Canon Dänemark
Estland Canon Estland
Finnland Canon Finnland
Frankreich Canon Frankreich
Deutschland Canon Deutschland
Griechenland Canon Griechenland
Ungarn Canon Ungarn
Island +354 533 34 11

Beco
Irland Canon Irland
Italien Canon Italien
Lettland Canon Lettland
Litauen Canon Litauen
Luxemburg Canon Luxemburg
Malta Canon Malta
Norwegen Canon Norwegen
Polen Canon Polen
Portugal Canon Portugal
Rumänien Canon Rumänien
Slowakei Canon Slowakei
Slowenien Canon Slowenien
Spanien Canon Spanien
Schweden Canon Schweden
Schweiz Canon Schweiz (Französisch)
Canon Schweiz (Deutsch)
Niederlande Canon Niederlande
Großbritannien Canon UK

Berechtigung

Bitte prüfen Sie die relevante Kategorie auf Informationen zur Berechtigung.

Rücksendegarantie

Alle Canon Projektoren, die für den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“, d. h. die EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz bestimmt sind und dort erworben werden, können ab Kaufdatum 3 Jahre kostenlos zurückgesandt werden (es gelten die Teilnahmebedingungen).


Folgende Modelle unterliegen jedoch einem anderen Garantiezeitraum (siehe unten):


Modell Garantiezeitraum
XEED 4K600Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED 4K600STZ 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED 4K6020Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED 4K501ST 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
XEED 4K5020Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED 4K6021Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED WUX7500 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
XEED WUX7000Z  5 Jahre oder 12.000 Stunden*
XEED WUX6700 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
XEED WUX6600Z 5 Jahre oder 12.000 Betriebsstunden*
XEED WUX6500 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
XEED WUX5800 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
XEED WUX5800Z 5 Jahre oder 12.000 Betriebsstunden*
XEED WUX500ST 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
LX-MU500Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
LX-MH502Z 5 Jahre oder 12.000 Stunden*
LV-HD420 3 Jahre oder 6.000 Stunden*
LV-X420 3 Jahre oder 6.000 Stunden*

*Je nachdem, was zuerst eintritt.

Projektor-Leihgeräte – Erweiterter Garantieservice

Der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren wird im jeweiligen Garantiezeitraum für XEED- und LX-Projektoren (nur in qualifizierten Ländern) angeboten, die vor oder am 30. November 2021 erworben wurden.


Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren – Qualifizierte Länder


Die folgenden Mitgliedsländer der europäischen Projektorgarantie bieten den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren an:







Österreich Belgien Tschechische Republik Dänemark  Estland
Finnland Frankreich Deutschland Ungarn Irland
Italien Lettland Litauen Luxemburg Niederlande
Norwegen Polen Portugal Schweiz Slowakei
Spanien Schweden Großbritannien    

Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren – Qualifizierte Modelle


Die folgenden Modelle werden im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren berücksichtigt:

Hinweis: Alle kundenspezifische Modelle sind vom Leihgeräte-Garantieservice ausgeschlossen.


XEED





XEED SX6000 XEED WUX400ST XEED WUX5800Z
XEED WUX450 XEED WUX450ST XEED WUX500ST
XEED WUX500 XEED WUX7500 XEED WUX5000
XEED WUX4000 XEED WUX7000Z XEED WUX6010
XEED WX6000 XEED WUX6700 XEED WX450ST
XEED WX520 XEED WUX6600Z XEED WX6000
XEED 4K500ST XEED WUX6500 XEED 4K501ST
XEED 4K5020Z XEED WUX5800
XEED 4K600STZ
XEED 4K600Z
XEED 4K6020Z
Alle medizinischen Varianten der aufgelisteten Modelle


LX




LX-MU500 LX-MU600Z
LX-MU700 LX-MU800Z 
LX-MW500 LX-MU500Z

LX-MH502Z

Das könnte Sie auch noch interessieren...

Kontakt

Sprechen Sie uns an - Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail

Reparatur

Erhalten Sie nützlichen Informationen zu unserem Reparaturservice.

Recycling

Erfahren Sie mehr über das Recycling-Programm für Toner- und Tintenpatronen von Canon

Canon Konto

Produkt registrieren und Canon Konto verwalten

Umfrage